Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Käufer ist verpflichtet, uns Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware unverzüglich mitzuteilen.
Geht durch Weiterveräußerung oder aus einem anderen Grund unser Eigentum an der gelieferten Ware unter, so gehen die aus diesem Untergang entstehenden Forderungen gegen Dritte in Höhe unserer Ansprüche auch ohne besondere Vereinbarung im Einzelfall auf uns über.
Die Aussonderungsgesetze gem. § 43 und § 46 K.O. bleiben uns vorbehalten. Das Verfügungsrecht endet, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt.
Erfüllungsort: Herford/Westf.
Gerichtsstand: Herford oder Bonn nach unserer Wahl